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Kein Drucker-Garantie-Anspruch bei Verwendung von kompatiblen Patronen?

Druckerpatronen und Cartridges sind preislich sehr hoch angesetzt. Dies gilt bei allen Herstellern von Multifunktionsgeräten (MFP's), Druckern und Kopierer.

Markenanbieter verkaufen ihre Drucker oft sehr günstig und generieren durch den Verkauf von Verbrauchsmaterialien (Tinte, Cartridge) schließlich weiteren Umsatz. Verbrauchsmaterialien von Drittanbietern werden von den Markenherstellern nicht gerne gesehen und mancher Kunde glaubt sogar, dass er die Gerätegarantie verliert, wenn er günstige Tintenpatronen von Drittanbietern nutzt.

Dem ist aber nicht so,

denn gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantie hängen nicht von der verwendeten Druckertinte ab! Trotzdem hört man Verkäufern und Servicetechnikern oft folgenden Satz: "Bei Verwendung von kompatiblen Patronen bzw. Cartridges ist die Garantie weg".

Aus den bis dato gesprochenen Gerichtsurteilen lässt sich folgendes festhalten:

Bei der Verwendung von kompatiblen Patronen oder Cartridges bleibt der Garantieanspruch bestehen!

Hewlett-Packard hat diesbezüglich in den Garantiebedingungen sogar folgendes festgehalten:

"Bei HP-Druckerprodukten wirkt sich die Verwendung einer nicht von HP hergestellten bzw. einer nachgefüllten Patrone nicht auf die Garantie für den Kunden aus."

Andere Hersteller verwenden andere Formulierungen, aber auch hier ist die Rechtslage eindeutig: Es gibt keine Klauseln, die die Garantie bei der Verwendung von Fremdtinten erlöschen lassen.

Natürlich sollte man beim Kauf von kompatiblen Patronen oder Cartridges auf den Preis bzw. auf die Qualität schauen. Ein Qualitätsmerkmal ist die ISO Zertifizierung ISO 19758 und ISO 19752 bei Cartridges. Diese besagt, dass die auf der Verpackung vermerkten Seitenzahlen (unter Verwendung eines ISO-Testsheets) eingehalten werden müssen.

Zusätzlich sollte es auch die Rückgabemöglichkeit für den Endkunden geben. HoGer e.U. bietet diese Möglichkeit an.

Bei Nichtzufriedenheit mit der Patrone bzw. der Cartridge wird diese von HoGer e.U. 1:1 ausgetauscht und dem Kunden zugesendet.

Ausnahmebestimmungen der GARANTIE

Kann Ihnen der Druckerhersteller eindeutig nachweisen, dass der Schaden durch eine nicht von ihm hergestellte Tinte oder Cartridge entstand, wird es rechtlich kritisch. Allerdings drücken die Servicetechniker beim Fund von kompatiblen Druckerpatronen auch schon einmal ein Auge zu und verzichten, vermutlich auch aus Zeitgründen, auf entsprechende Tests. Stellen Sie trotzdem sicher, dass Sie nicht leichtfertig mit Ihrem Material umgehen - Fahrlässigkeit ist auch bei Originalprodukten ein Grund, die Garantie bzw. Gewährleistung zu entziehen.